Jeder Führerschein wird Dir zunächst für 2 Jahre auf Probe erteilt.
Bei gewissen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung während Deiner Probezeit musst Du mit Konsequenzen rechnen. Einige mögliche Verstöße haben wir Dir hier aufgeführt:
Katalog A = schwerwiegende Verstöße
Katalog B = weniger schwerwiegende Verstöße
A | B |
Trunkenheit im Straßenverkehr | Ungenügendes Absichern liegengebliebener Fahrzeuge |
Mehr als 20 Km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit | Fahren mit mangelhaften Reifen |
Missachtung der Vorfahrt | Kennzeichenmissbrauch |
Missachtung einer roten Ampel | Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen |
Fehlverhalten am Zebrastreifen | Fahren mit mangelhaft gesicherter Ladung |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | Fahren ohne Abblendlicht am Tage bei erheblicher Sichtbehinderung etc. |
Verbotenes Rechtsüberholen | Telefonieren mit dem Handy am Steuer während der Fahrt |
Linksabbiegen trotz entgegenkommender Fahrzeuge | Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz Kennzeichenmissbrauch |
Fahren ohne Begleitperson (BF17) | Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt |
Nötigung | |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | |
Fahrlässige Tötung | |
Fahrlässige Körperverletzung | |
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr | |
Gefährdung des Straßenverkehrs | |
Unterlassene Hilfeleistung | |
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins | |
Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger | |
übermäßige Straßenbenutzung | |
Verstoß beim Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten | |
Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung oder ohne die erforderliche Betriebserlaubnis | |
Verstöße gegen § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (Alkohol, berauschende Mittel) | |
Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Befördern von Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen | |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | |
Abstandsvergehen | |
Verbotenes Überholen | |
Fehler beim Verhalten an Bahnübergängen | |
Verbotene Benutzung von Autobahn und Kraftfahrstraßen | |
Fehler beim Verhalten bei öffentlichen Verkehrsmittel und Schulbussen | |
Fehler an Fußgängerüberwegen |