Jeder Führerschein wird Dir zunächst für 2 Jahre auf Probe erteilt.

Bei gewissen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung während Deiner Probezeit musst Du mit Konsequenzen rechnen. Einige mögliche Verstöße haben wir Dir hier aufgeführt:

Katalog A = schwerwiegende Verstöße
Katalog B = weniger schwerwiegende Verstöße

 

A B
Trunkenheit im Straßenverkehr Ungenügendes Absichern liegengebliebener Fahrzeuge
Mehr als 20 Km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Fahren mit mangelhaften Reifen
Missachtung der Vorfahrt Kennzeichenmissbrauch
Missachtung einer roten Ampel Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Fehlverhalten am Zebrastreifen Fahren mit mangelhaft gesicherter Ladung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Fahren ohne Abblendlicht am Tage bei erheblicher Sichtbehinderung etc.
Verbotenes Rechtsüberholen Telefonieren mit dem Handy am Steuer während der Fahrt
Linksabbiegen trotz entgegenkommender Fahrzeuge Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz Kennzeichenmissbrauch
Fahren ohne Begleitperson (BF17) Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt
Nötigung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Fahrlässige Tötung
Fahrlässige Körperverletzung
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Gefährdung des Straßenverkehrs
Unterlassene Hilfeleistung
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins
Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger
übermäßige Straßenbenutzung
Verstoß beim Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten
Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung oder ohne die erforderliche Betriebserlaubnis
Verstöße gegen § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (Alkohol, berauschende Mittel)
Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Befördern von Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
Abstandsvergehen
Verbotenes Überholen
Fehler beim Verhalten an Bahnübergängen
Verbotene Benutzung von Autobahn und Kraftfahrstraßen
Fehler beim Verhalten bei öffentlichen Verkehrsmittel und Schulbussen
Fehler an Fußgängerüberwegen