Führerscheinklassen

Klasse Beschreibung Mindestalter
A Krafträder mit und ohne Beiwagen ohne Leistungsbeschränkung 24 oder
20 bei zweijährigen Besitz der Klasse A2 (praktische Aufstiegsprüfung von Klasse A2 auf A)
A1 Leichtkrafträder bis max. 125 ccm³ und max. 11 KW. Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,1 KW/KG und
 Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 Km/h und max. 15 KW 16
A2 Krafträder mit und ohne Beiwagen mit max. 35 KW. Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 KW/KG; 18
AM Kleinkrafträder bis max. 50 ccm³, max. 45 km/h und max. 4 KW und
Dreirädrige Kleinkrafträder/vierrädrige Leichtfahrzeuge bis max. 50 ccm³ und 45 Km/h und max. 4 KW, Leichtfahrzeuge max. 350 Kg (bei Elektromotor ohne Batterie) 16
B Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (z.G.) mit einem Anhänger. Anhänger: Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 3,5 t nicht überschreiten. Anhänger bis 750 Kg (z.G.) sind immer erlaubt. Zahl der Sitzplätze: 8 außer dem Fahrersitz 18

BF17: 17

B – Automatik Der Fahrer darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen. Eintragung in den Führerschein durch die Schlüsselzahl 78 18

BF17: 17

B96 Klasse B Fahrzeug mit einem Anhänger. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) liegt zwischen 3,5 t und 4,25 t. 18
BE Klasse B Fahrzeug mit einem Anhänger das nicht unter Klasse B und B96 fällt. Anhänger max 3,5 t z.G. 18
C Kraftfahrzeuge über 7,5 t z.G. mit einem Anhänger bis 750 Kg 21
CE Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger über 750 Kg z.G. 21
C1 Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. bis 7,5 t z.G. mit einem Anhänger bis 750 Kg 18
C1E Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. bis 7,5 t z.G. mit einem Anhänger über 750 Kg z.G.. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 12 t nicht überschreiten. 18
D Omnibus mit einem Anhänger bis 750 Kg z.G. 24
DE Omnibus mit einem Anhänger über 750 Kg z.G. 24
D1 Omnibus mit einem Anhänger bis 750 Kg z.G.. Max. 8m Länge und max. 16 Fahrgastplätzen. 21
D1E Omnibus mit einem Anhänger über 750 Kg z.G.. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 12 t nicht überschreiten. 21
L Traktor bis 40 Km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h. Mit Anhänger max. 25 Km/h 16
T Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mehr als 32 Km/h bis max. 60 km/h 16