• Wir empfehlen Dir, Dich 12 Monate vor Deinem 18. Geburtstag anzumelden.
  • Den Führerscheinantrag bereiten wir für Dich vor. Wir geben diesen dann bei der zuständigen Behörde ab.
  • Der Theorieunterricht kann sofort nach der Anmeldung besucht werden.
  • Die theoretische und praktische Ausbildung wird miteinander verknüpft: Du beginnst schon nach wenigen Theorie Stunden mit dem Fahren, so dass ein optimaler Lernerfolg erzielt werden kann. Solltest Du aber den Wunsch haben, zuerst die Theorie Prüfung abzulegen und dann mit dem Fahren zu beginnen, ist das natürlich kein Problem. Wir besprechen mit Dir ausführlich Deinen Ausbildungsverlauf.
  • Die Theorie-Prüfung legst Du dann ab, wenn der Antrag von der Behörde bearbeitet wurde und uns davon eine Kopie vorliegt. Vorraussetzung zum Ablegen der Prüfung ist allerdings, dass alle erforderlichen Theorie-Stunden besucht worden sind und Du Dir selbst sicher bist, frühestens jedoch 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Klasse.
  • Die praktische Prüfung findet dann statt, wenn der Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Du alle erforderlichen Lernziele erreicht hast. Natürlich musst Du Dich selbst auch sicher fühlen. In Absprache mit Dir wird für Dich ein Prüfungstermin gewählt. Dieser findet frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Klasse statt.

Für die Antragstellung bei der Behörde sind folgende Unterlagen nötig. Diese müssen jedoch nicht gleich bei der Anmeldung abgegeben werden.

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest (aktueller Nachweis)
  • Erste-Hilfe- Kurs (aktueller Nachweis). Wenn Du bereits einen Führerschein besitzt, muss dieser Nachweis nicht mehr eingereicht werden.

Zusätzliche Unterlagen für BF17

  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)
  • Antrag auf Begleitetes Fahren (erhältst Du direkt von uns oder hier als Download)
  • Beiblatt Begleitperson (erhältst Du direkt von uns oder hier als Download)

Telefonnummern für den Erste-Hilfe- Kurs (Voranmeldung notwendig)

  • Deutsches Rotes Kreuz
    Kreisverband Donnersberg e.V.
    Kursorte: Kirchheimbolanden, Rockenhausen, Eisenberg, Kirrweiler
    Telefon: 06352 – 40 07 0
  • Deutsches Rotes Kreuz
    Kreisverband Alzey e.V.
    Kursort: Alzey
    Telefon: 06731 – 96 99 0

Ausweis

Das gültige Ausweisdokument musst Du vor der Prüfung dem TÜV-Prüfer vorlegen.

Deutsche Staatsbürger

Beachte bitte, dass Du für die Führerscheinprüfungen (Theorie und Praxis) einen gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigst.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit bei der Behörde beträgt ca. 6 Wochen. Deshalb solltest Du den Antrag möglichst früh, am Besten gleich nach Ausbildungsbeginn, stellen. Die theoretische Prüfung ist nur mit einem bearbeiteten Antrag möglich.

Unser Service

Wir bereiten den Antrag komplett für Dich vor und geben diesen dann bei der

Behörde ab. Du musst lediglich die oben genannten Unterlagen bei uns abgeben.

Folgende Inhalte des Grundstoffs für alle Klassen erwarten Dich:

Thema Inhalt
1 Persönliche Voraussetzungen
2 Risikofaktor Mensch
3 Rechtliche Rahmenbedingungen
4 Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
5 Grundregeln, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
6 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
7 Teilnehmer am Straßenverkehr – Besonderheiten und Verhalten
8 Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
9 Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
10 Ruhender Verkehr
11 Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
12 Lebenslanges Lernen

 

Inhalte des klassenspezifischen Stoffs Klassen B und BE

Thema Inhalt
13 Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
14 Fahrphysik/Fahrtechnik
15 Besonderes Verhalten beim Motorrad
16 Besondere Schwierigkeiten und Gefahren

 

Vorgeschriebener Unterrichtsumfang

Hier erfährst Du, wie oft Du am Theorie-Unterricht teilnehmen musst:

Führerscheinklasse Grundstoffeinheiten Zusatzstoffeinheiten
B, AM, L 12 (24 x 45 Minuten) 2 (4 x 45 Minuten)
A1, A2, A 12 (24 x 45 Minuten) 4 (8 x 45 Minuten)
B + A2 12 (24 x 45 Minuten) 6 (12 x 45 Minuten)

Achtung: Wenn Du bereits einen Führerschein besitzt, halbiert sich der Grundstoff von 12 auf 6 Einheiten.

Prüfungsrichtlinie

Bei der theoretischen Prüfung musst Du nachweisen, dass Du ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hast und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu Deiner Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut bist.

Die theoretische Prüfung findet beim TÜV an einem Computer statt.

Die Fragen, die Du dort beantworten musst, folgen dem Schema der amtlichen Prüfungsbögen/Lernsoftware in der Fahrschule. Richtige Antworten sind anzukreuzen. Jede Frage muss vollständig und richtig beantwortet werden. Diese bestehen aus dem Grundstoff für alle Klassen sowie aus dem klassenspezifischen Stoff und werden gemäß ihrem Inhalt und dessen Bedeutung für die Verkehrssicherheit, den Umweltschutz und die Energieeinsparung mit der Wertigkeit von 2 bis 5 Punkten bewertet.

Bewertung Erstverteilung (wenn Du noch keinen Führerschein hast):

Klasse Fragen Grundstoff Fragen Zusatzstoff max. Fehlerpunkte
B, A1, A2, A, AM, L 20 10 10*
B + A2 20 10 + 10 10

 

* Wurden 2 Fragen mit der Wertigkeit von jeweils 5 Fehlerpunkten (5 + 5) falsch beantwortet, gilt die Prüfung als NICHT bestanden. Bei jeder anderen Zusammenstellung der Fehlerpunkte, bis zur Höchstgrenze von 10, hast Du die Prüfung bestanden.

Bewertung Erweiterung (Wenn Du bereits einen Führerschein hast):

Klasse Fragen Grundstoff Fragen Zusatzstoff max. Fehlerpunkte
B 10 10 6
A2+B 10 10 + 10 6

 

Wann geht’s zur Theorie-Prüfung?

Du solltest grundsätzlich erst dann zur Theorie-Prüfung gehen, wenn Du Dir selbst sicher bist, dass Du die Prüfung bestehst, frühestens aber 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters. Du solltest also sämtliche Übungsbögen ohne Stress fehlerfrei beantworten können, denn in der Prüfung kommen durch Nervosität oftmals doch einige Leichtsinnsfehler zustande. Übung macht den Meister!

Die Anmeldung zur Prüfung übernehmen wir für Dich. Sie findet immer beim TÜV statt, Datum und Uhrzeit teilen wir Dir rechtzeitig mit. Um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen, musst Du unbedingt Deinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

 

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Nichts, außer dass Du hinterfragen solltest, warum Du durchgefallen bist. Häufig liegt es an der natürlichen Nervosität, an Prüfungsangst oder eben an einer nicht ausreichenden Vorbereitung.

Solltest Du durch die theoretische Prüfung fallen, ist das kein Beinbruch. Du kannst dann selbstverständlich zur Auffrischung kostenlos am Unterricht teilnehmen und wir melden Dich erst erneut an wenn wir gemeinsam überzeugt sind, dass Du soweit bist. Es müssen allerdings mindestens 2 Wochen zwischen den Prüfungen liegen, denn das ist die gesetzliche Wartefrist. Innerhalb dieser Zeit kannst Du die Fehler der ersten Prüfung beheben, sodass der zweite Versuch zu einem Erfolg wird.

Damit Du Dein Ziel erreichst, werden wir Dich gewissenhaft und fokussiert ausbilden. Solltest Du noch keine Erfahrungen auf einen Zweirad haben, beginnt Deine praktische Ausbildung mit der Suzuki GSX-S 125. Dieses Leichtkraftrad hat eine einfache Handhabung und ein niedriges Leergewicht im Vergleich zu einem Motorrad. Hier kannst Du Dich mit der Fußschaltung etc. vertraut machen. Sobald Du Dich sicher fühlst, steigst Du auf ein Motorrad um. Dieser systematisch Ausbildungsaufbau entspricht der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und hat sich absolut bewährt.

Schutzkleidung

Seit dem 01.04.2014 sind Fahrschulen gesetzlich dazu verpflichtet, auf geeignete Schutzkleidung des Fahrschülers zu achten. Dazu gehören: passender Motorradhelm, Motorradjacke mit Rückenprotektor, Motorradhose, Motorradhandschuhe und Motorradschuhe bzw. –stiefel.

Ausbildungsfahrzeuge

Deine Sicherheit ist es uns wert, dass wir ausschließlich neue Fahrzeuge für die Ausbildung einsetzen. Hier bekommst Du einen Überblick über unsere Fahrzeuge

Praktische Grundausbildung

Wir haben hierfür einen speziellen Ausbildungsplan, den Du jederzeit gerne einsehen kannst.

Grundfahraufgaben Klassen A, A1 und A2

Bei Deiner praktischen Prüfung musst Du mindestens 6 Übungen fahren. Neben den verpflichtenden Aufgaben bestimmt der Prüfer weitere Übungen individuell.

Verpflichtend       Individuell
  • Fahren eines Slaloms mit Schritt-geschwindigkeit (5 x 3,5 m Abstand)
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
  • Ausweichen ohne Abbremsen
  • Ausweichen nach Abbremsen
  • Slalom (4 x 7 m Abstand) oder langer Slalom (4 x 9 m / 2 x 7 m Abstand)
  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser)

 

Bei der Aufstiegsprüfung von A1 auf A2 oder von A2 auf A entfallen die alternativen Aufgaben.

Grundfahraufgaben Klasse AM

Bei Deiner praktischen Prüfung musst Du mindestens 4 Übungen fahren. Neben den verpflichtenden Aufgaben bestimmt der Prüfer 2 weitere Übungen individuell.

Verpflichtend Individuell
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
  • Slalom (4 x 7 m Abstand)
  • Ausweichen ohne Abbremsen oder Ausweichen nach Abbremsen
  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser) oder Stop and Go

 

Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) Klassen A1, A2 und A

Du beginnst mit den Sonderfahrten, sobald Deine Grundausbildung abgeschlossen ist.

Anzahl Inhalt
5 x 45 Min. Bundes- oder Landstraßen
4 x 45 Min. Autobahn oder Kraftfahrstraße
3 x 45 Min. Dämmerung oder Dunkelheit (jeweils hälftig inner- und außerorts)

Bei der Klasse AM gibt es keine Sonderfahrten.

 

Prüfungsdauer

Klasse Dauer
A/A2/A1 70 Minuten
AM 45 Minuten
Aufstiegsprüfung 60 Minuten

 

Prüfungsrichtlinie

Du musst nachweisen, dass Du über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeuges im Verkehr erforderlichen technischen und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügst sowie zu deren praktischen Anwendung fähig bist.

Die Prüfung findet grundsätzlich inner- und außerorts statt.

 

Wann geht’s zur praktischen Prüfung?

Wann Du bereit für die praktische Prüfung bist, entscheidest Du gemeinsam mit Deinem Fahrlehrer. Frühestens kann dies allerdings 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters geschehen. Dein Fahrlehrer muss davon überzeugt sein, dass Du souverän am Straßenverkehr teilnehmen kannst und Du die Lernziele der Fahrschüler-Ausbildungsordnung erreicht hast. Die Anmeldung zur praktischen Prüfung übernehmen wir für Dich. Termin und Treffpunkt geben wir Dir rechtzeitig bekannt.

 

Tipps zur Prüfung

Es ist ganz natürlich, dass man vor einer Prüfung nervös ist. Deshalb gestalte Dir den Prüfungstag so stressfrei wie möglich und sei pünktlich. Wir empfehlen Dir, an diesem Tag frei zu nehmen.

Auch wenn Du aufgeregt bist, solltest Du auf keinen Fall Beruhigungsmittel oder ähnliches nehmen. Versuche, Dir die Prüfung wie eine normale Übungsfahrt vorzustellen. Wenn es dann soweit ist, sind die ersten Minuten die schwierigsten. Lass Dich davon nicht aus Deiner Konzentration bringen. Fahre genau so, wie es Dir Dein Fahrlehrer beigebracht hat, es gibt keinen Grund, plötzlich anders zu fahren.

Bevor Du losfährst, bespricht der Prüfer mit Dir den Ablauf. Keine Sorge, Du musst Dir nicht alles merken. Während der Fahrt kann es sein, dass Dir der Prüfer Hilfestellungen gibt. Diese sind auch wirklich so gemeint und sollen Dich keinesfalls verunsichern. Solltest Du eine Anweisung nicht genau verstehen, frage bitte sofort nach, das ist absolut okay.

Mach Dir bewusst, dass der Prüfer weiß, dass Du noch kein Fahrprofi bist. Er weiß, wie Du Dich in dieser Situation fühlst und berücksichtigt dies auch. Um Dich bestmöglich vorzubereiten, werden wir kurz vor Deiner Prüfung gemeinsam eine Prüfungssimulation fahren.

 

Was passiert wenn ich durch die praktische Prüfung falle?

Es gibt schlimmeres als durch die praktische Prüfung zu fallen. Du solltest also keinesfalls den Mut verlieren, sondern die Zeit bis zur zweiten Prüfung sinnvoll nutzen. Wir werden gemeinsam die Fehler analysieren, besprechen und noch mal einige Übungsstunden fahren. Das ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird Dir aber ein sichereres Gefühl für die nächste Prüfung geben. Außerdem hilft es Dir, den Rhythmus nicht zu verlieren. Auch wenn es immer wieder Verkehrssituationen gibt, auf die man keinen Einfluss hat und sie deshalb auch nicht simulieren kann, werden wir Dich bestmöglich auf die Prüfung und Deine spätere Fahrpraxis vorbereiten.

Seit Januar 2013 kann der leistungsbegrenzte Führerschein der Klasse A2 nach 2- jährigem Besitz nicht mehr automatisch auf die Klasse A umgeschrieben werden. Das bedeutet, dass Du hierfür nun eine Aufstiegsprüfung ablegen musst.

 

Stufenweiser Zugang in die nächsthöhere Führerscheinklasse durch eine Aufstiegsprüfung

  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A1 kannst Du durch eine praktische Aufstiegsprüfung den Führerschein der Klasse A2 erhalten. Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung erfolgt in der Fahrschule und kann frühestens 1 Monat vor Ablauf der 2-Jahresfrist absolviert werden.
  • Die Anzahl der Vorbereitungs-Fahrstunden richtet sich nach Deinem Fahrvermögen.
  • Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
  • Du musst keine theoretische Ausbildung und Prüfung mehr absolvieren.
  • Die Dauer der Aufstiegsprüfung beträgt 60 Minuten.

Wichtig! Aufstiegsprüfungen können nur absolviert werden, wenn der Bewerber mindestens 2 Jahre im Besitz einer gültigen, niedrigeren Führerscheinklasse ist.

 

Wissenswertes

  • Bist Du älter als 24 Jahre kannst Du auch ohne Vorbesitz der Klassen A1 oder A2 direkt einsteigen. Trotzdem musst Du dann die komplette Ausbildung inklusive theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren.
  • Willst Du vor Ablauf der 2-Jahresfrist die nächsthöhere Führerscheinklasse erwerben, musst Du ebenfalls die Ausbildung inklusive theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren. Dabei ist das Mindestalter von 24 Jahren für die Klasse A und 18 Jahre für die Klasse A2 zu beachten.
  • Auch der Aufstieg von der Klasse A1 direkt zur Klasse A erfordert die Ausbildung inklusiver beider Prüfungen. Hier beträgt das Mindestalter 24 Jahre.

Du darfst bereits mit 15 Jahren mit einem Mofa am Srtaßenverkehr teilnehmen. Die Berechtigung hierfür wird durch eine Prüfbescheinigung nachgewiesen. Diese Bescheinigung erhältst Du direkt nach erfolgreich bestandener theoretischer Prüfung, sie gilt aber nicht als Führerschein.

 

Ausbildungskosten

Die Gesamtkosten für die Mofaprüfbescheinigung betragen 250,- Euro.

 

Ausbildungsumfang

  • Grundstoff: 6 Doppelstunden à 90 Minuten (Gruppenausbildung)
  • Zusatzstoff: 2 Doppelstunden à 90 Minuten
  • praktische Ausbildung: 1 Doppelstunde à 90 Minuten mit folgenden Übungen zur

 

Fahrzeugbeherrschung:

  • Handhabung des Mofas
  • Anfahren und Halten
  • Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Fahren eines Kreises
  • Wenden
  • Abbremsen
  • Ausweichen

 

Prüfung

Sobald Du alle theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten besucht hast, kannst Du die Theorieprüfung ablegen. Diese besteht aus 20 Fragen, wobei max. 7 Fehlerpunkte zulässig sind. Die praktische Prüfung entfällt.

 

Unterlagen

Für die Ausbildung zum Mofa-Führerschein benötigst Du lediglich ein aktuelles biometrisches Lichtbild.