Dein Weg zum Führerschein

  • Wir empfehlen Dir, Dich 12 Monate vor Deinem 18. Geburtstag anzumelden.
  • Den Führerscheinantrag bereiten wir für Dich vor. Wir geben diesen dann bei der zuständigen Behörde ab.
  • Der Theorieunterricht kann sofort nach der Anmeldung besucht werden.
  • Die theoretische und praktische Ausbildung wird miteinander verknüpft: Du beginnst schon nach wenigen Theorie Stunden mit dem Fahren, so dass ein optimaler Lernerfolg erzielt werden kann. Solltest Du aber den Wunsch haben, zuerst die Theorie Prüfung abzulegen und dann mit dem Fahren zu beginnen, ist das natürlich kein Problem. Wir besprechen mit Dir ausführlich Deinen Ausbildungsverlauf.
  • Die Theorie-Prüfung legst Du dann ab, wenn der Antrag von der Behörde bearbeitet wurde und uns davon eine Kopie vorliegt. Vorraussetzung zum Ablegen der Prüfung ist allerdings, dass alle erforderlichen Theorie-Stunden besucht worden sind und Du Dir selbst sicher bist, frühestens jedoch 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Klasse.
  • Die praktische Prüfung findet dann statt, wenn der Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Du alle erforderlichen Lernziele erreicht hast. Natürlich musst Du Dich selbst auch sicher fühlen. In Absprache mit Dir wird für Dich ein Prüfungstermin gewählt. Dieser findet frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Klasse statt.

Für die Antragstellung bei der Behörde sind folgende Unterlagen nötig. Diese müssen jedoch nicht gleich bei der Anmeldung abgegeben werden.

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtest (aktueller Nachweis)
  • Erste-Hilfe-Kurs (aktueller Nachweis). Wenn Du bereits einen Führerschein besitzt, muss dieser Nachweis nicht mehr eingereicht werden.

Zusätzliche Unterlagen für BF17

  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)
  • Antrag auf Begleitetes Fahren
  • Beiblatt Begleitperson

Telefonnummern für den Erste-Hilfe-Kurs (Voranmeldung notwendig)

  • Deutsches Rotes Kreuz
    Kreisverband Donnersberg e.V.
    Kursorte: Kirchheimbolanden, Rockenhausen, Eisenberg, Kirrweiler
    Telefon: 06352 – 40 07 0
  • Deutsches Rotes Kreuz
    Kreisverband Alzey e.V.
    Kursort: Alzey
    Telefon: 06731 – 96 99 0

Ausweis

Das gültige Ausweisdokument musst Du vor der Prüfung dem TÜV-Prüfer vorlegen.

Deutsche Staatsbürger

Beachte bitte, dass Du für die Führerscheinprüfungen (Theorie und Praxis) einen gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigst.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit bei der Behörde beträgt ca. 6 Wochen. Deshalb solltest Du den Antrag möglichst früh, am Besten gleich nach Ausbildungsbeginn, stellen. Die theoretische Prüfung ist nur mit einem bearbeiteten Antrag möglich.

Unser Service

Wir bereiten den Antrag komplett für Dich vor und geben diesen dann bei der Behörde ab. Du musst lediglich die oben genannten Unterlagen bei uns abgeben.

BF17 – Fahren mit 17

BF17 galt als Modellversuch und war zeitlich begrenzt bis 31.12.2010. Es stellte sich heraus, dass Fahranfänger mit Begleitperson 30% weniger Unfälle verursachten. Daher wurde BF17 zum 01.01.2011 fest eingeführt und ist somit fester Bestandteil des Straßenverkehrsgesetzes.

Fahren mit 17 – warum?

Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich oft Hauptverursacher von Unfällen mit Personenschaden. Mit dem „Begleiteten Fahren ab 17“ soll die Fahrsicherheit erhöht werden indem bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend ist, die in die Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein muss.

Diese Maßnahme bringt folgende Vorteile mit sich:

  • Mäßigender Einfluss der Begleitperson – diese stammt nicht aus derselben Altersgruppe
  • Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger – die Lernphase wird verlängert
  • Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.

Gemäß Studien kann man mit BF17 das Unfallrisiko bei jungen Fahranfängern reduzieren und die Risikobereitschaft bei späteren Alleinfahrten senken.

Ausbildung

Der Schüler darf mit 16 ½ Jahren die Ausbildung der Klasse B beginnen. Für alle anderen Führerscheinklassen (z.B. A) gilt das begleitete Fahren nicht. Für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist die Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter notwendig. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.

Prüfung

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält der Schüler statt des normalen Kartenführerscheins eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich gültig. Der junge Fahrer hat damit die Auflage bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausschließlich in Begleitung zu fahren.

Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein. Diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.

Bei BF17 beginnt unmittelbar mit dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung die reguläre Probezeit von 2 Jahren.

Prüfbescheinigung

Die Prüfbescheinigung gilt als Führerschein. Der Schüler erhält sie direkt nach bestandener Prüfung, frühestens aber mit Vollendung des 17. Lebensjahres. Der Fahranfänger ist verpflichtet die Prüfbescheinigung sowie seinen Ausweis bzw. Reisepass bei jeder Fahrt mitzuführen, denn diese enthält kein Lichtbild. Er darf nurmit in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen fahren.

An seinem 18. Geburtstag erhält der Fahranfänger automatisch seinen regulären Kartenführerschein. Ohne diesen darf er nach diesem Datum noch maximal 3 Monate mit der Prüfbescheinigung fahren, dann auch ohne Begleitung.

Begleitperson

Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben. Um zeitliche Probleme zu umgehen werden jedoch häufig mehrere Begleitpersonen eingetragen. Als Begleitpersonen müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, es müssen lediglich folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrenheit)
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister) in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung

Aufgaben der Begleitperson

Der junge Fahrer ist alleinverantwortlicher Fahrzeugführer. Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers und soll nicht als „Hilfsfahrlehrer“ tätig werden. Dementsprechend darf sie nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen.

Die Begleitperson

  • ist Ansprechpartner für den jungen Fahrer
  • soll Sicherheit beim Fahren vermitteln
  • kann vor Fahrantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen

Fragen und Antworten

Wie alt muss ich sein, um mich für das „Begleitete Fahren ab 17“ (BF17) anzumelden?

  • Du musst mindestens 16 ½ Jahre alt sein.

Kann ich mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A2 machen?

  • Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse A2 kannst Du erst mit 17 ½ Jahren anfangen.

Gibt es besondere Vorschriften für die Ausbildung zum BF17?

  • Nein. Du erhältst die gleiche Ausbildung wie jeder andere Schüler der Klasse B.

Wann beginnt bei BF17 die Probezeit?

  • Die Probezeit beginnt sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis/Prüfbescheinigung.

Wie lange dauert die Probezeit?

  • Die Probezeit bei BF17 dauert, ebenso wie die Probezeit der Klasse B/BE, 2 Jahre.

Bekomme ich nach der bestandenen praktischen Prüfung den Kartenführerschein?

  • Nein. Du erhältst bis zur Vollendung Deines 18. Lebensjahres eine Prüfbescheinigung. Deinen Kartenführerschein kannst Du dann bei der zuständigen Behörde abholen.

Was passiert, wenn ich meinen Kartenführerschein nicht an meinem 18. Geburtstag bekomme?

  • Dann darfst Du bis zu 3 Monaten weiterhin mit Deiner Prüfbescheinigung, ohne Begleitperson, fahren.

Ist in der Prüfbescheinigung ein Foto von mir?

  • Nein. Deshalb musst Du zur Identifikation zusätzlich immer Deinen Personalausweis bzw. Reisepass bei Dir tragen.

Bei BF17 sind in der Klasse B auch die Klassen AM und L eingeschlossen. Muss ich hierfür ebenfalls eine Begleitperson dadbei haben?

  • Nein. Hier gelten die gleichen Vorschriften wie bei der „normalen“ Fahrerlaubniserteilung. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitpersonen gefahren werden.

Darf ich mit der Prüfbescheinigung in allen Ländern fahren?

  • Nein. Die Prüfbescheinigung gilt nur für Deutschland und Österreich.

Wie viele Begleitpersonen darf ich eintragen?

  • Du darfst beliebig viele Begleitpersonen eintragen, die aber alle in der Prüfbescheinigung eingetragen sein müssen. Je Begleitperson muss eine Gebühr bei der Behörde entrichtet werden.

Kann ich nachträglich noch Begleitpersonen eintragen?

  • Ja. Dafür wird aber eine neue Prüfbescheinigung ausgestellt, wofür Du die Einwilligung Deiner gesetzlichen Vertreter einholen musst.

Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen wenn ich ohne Begleiter fahre?

  • Wenn Du ohne Begleiter fährst, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. Du erhältst ein hohes Bußgeld Punkte in Flensburg.

Wann wird mir nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt?

  • Wenn Dir Deine Fahrerlaubnis entzogen wurde, wird frühestens nach 6 Monaten und frühestens nach Vollendung Deines 18. Lebensjahres eine neue Fahrerlaubnis erteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass Du unbeschadet der übrigen Voraussetzungen an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVg (ASF/Nachschulung) teilgenommen hast. Dies ist mit hohen Kosten verbunden.

Was passiert, wenn meine Begleitperson betrunken ist?

  • Der Alkoholpegel Deiner Begleitperson darf keinesfalls 0,5 Promille überschreiten. Ist dies doch der Fall, haftet immer der Fahrer, also Du. Deine Prüfbescheinigung wird Dir dann entzogen.

Hat es Konsequenzen für meine Begleitperson, wenn ich gegen die Verkehrsregeln verstoße indem ich beispielsweise zu schnell fahre?

  • Nein. Deine Begleitperson ist weder Führer des Fahrzeuges , noch gilt er als solcher.

Welche Aufgaben hat meine Begleitperson?

  • Deine Begleitperson soll Dir vor Antritt der Fahrt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, Dich beraten oder Dir Hinweise geben.

Darf meine Begleitperson aktiv in eine Situation eingreifen?

  • Nein. Eine Begleitperson darf unter keinen Umständen in Deine Fahrweise eingreifen. Sie darf Dir nur Hinweise für eine sicherere Fahrweise geben.

Muss ich die Namen aller vorgesehenen Begleitpersonen bereits im Antrag angeben?

  • Du musst mindestens eine Begleitperson im Antrag benennen.

Was muss ich bei der Kfz-Versicherung beachten?

  • Wenn Du das Auto Deiner Familie benutzt, empfehlen wir Dir, dies unverzüglich der Versicherung zu melden. Einige Versicherungen sehen von einer Beitragserhöhung bei Mitbenutzung des Fahrzeugs durch Minderjährige ab. Ihr solltet aber unbedingt alle Details mit der Versicherung besprechen.

Theoretische Ausbildung

Folgende Inhalte des Grundstoffs für alle Klassen erwarten Dich:

Thema            Inhalt

1                      Persönliche Voraussetzungen
2                      Risikofaktor Mensch
3                      Rechtliche Rahmenbedingungen
4                      Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
5                      Grundregeln, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
6                      Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
7                      Teilnehmer am Straßenverkehr – Besonderheiten und Verhalten
8                      Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
9                      Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
10                    Ruhender Verkehr
11                    Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
12                    Lebenslanges Lernen

Inhalte des klassenspezifischen Stoffs Klassen B und BE

Thema            Inhalt

13                    Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
14                    Fahren mit Solo-Kraftfahrzeugen und Zügen

Vorgeschriebener Unterrichtsumfang

Hier erfährst Du, wie oft Du am Theorie-Unterricht teilnehmen musst:

Führerscheinklasse                        Grundstoffeinheiten                        Zusatzstoffeinheiten

B, AM, L                                             12 (24 x 45 Minuten)                          2 (4 x 45 Minuten)
A, A1, A2                                            12 (24 x 45 Minuten)                          4 (8 x 45 Minuten)
A2+B                                                  12 (24 x 45 Minuten)                          6 (12 x 45 Minuten)

Achtung: Wenn Du bereits einen Führerschein besitzt, halbiert sich der Grundstoff von 12 auf 6 Einheiten.

 

Prüfungsrichtlinie

Bei der theoretischen Prüfung musst Du nachweisen, dass Du ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hast und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu Deiner Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut bist.

Die theoretische Prüfung findet beim TÜV an einem Computer statt.

Die Fragen, die Du dort beantworten musst, folgen dem Schema der amtlichen Prüfungsbögen/Lernsoftware in der Fahrschule. Richtige Antworten sind anzukreuzen. Jede Frage muss vollständig und richtig beantwortet werden. Diese bestehen aus dem Grundstoff für alle Klassen sowie aus dem klassenspezifischen Stoff und werden gemäß ihrem Inhalt und dessen Bedeutung für die Verkehrssicherheit, den Umweltschutz und die Energieeinsparung mit der Wertigkeit von 2 bis 5 Punkten bewertet.

Bewertung Erstverteilung (wenn Du noch keinen Führerschein hast):

Klasse                                    Fragen Grundstoff      Fragen Zusatzstoff       max. Fehlerpunkte

B, A1, A2, A, AM, L                 20                                  10                                   10*
B + A2                                     20                                  10 + 10                           10

* Wurden 2 Fragen mit der Wertigkeit von jeweils 5 Fehlerpunkten (5 + 5) falsch beantwortet, gilt die Prüfung als NICHT bestanden. Bei jeder anderen Zusammenstellung der Fehlerpunkte, bis zur Höchstgrenze von 10, hast Du die Prüfung bestanden.

Bewertung Erweiterung (Wenn Du bereits einen Führerschein hast):

Klasse                                    Fragen Grundstoff      Fragen Zusatzstoff       max. Fehlerpunkte

B                                             10                                  10                                   6
A2+B                                      10                                  10 + 10                           6

 

Wann geht’s zur Theorie-Prüfung?

Du solltest grundsätzlich erst dann zur Theorie-Prüfung gehen, wenn Du Dir selbst sicher bist, dass Du die Prüfung bestehst, frühestens aber 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters. Du solltest also sämtliche Übungsbögen ohne Stress fehlerfrei beantworten können, denn in der Prüfung kommen durch Nervosität oftmals doch einige Leichtsinnsfehler zustande. Übung macht den Meister!

Die Anmeldung zur Prüfung übernehmen wir für Dich. Sie findet immer beim TÜV statt, Datum und Uhrzeit teilen wir Dir rechtzeitig mit. Um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen, musst Du unbedingt Deinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Nichts, außer dass Du hinterfragen solltest, warum Du durchgefallen bist. Häufig liegt es an der natürlichen Nervosität, an Prüfungsangst oder eben an einer nicht ausreichenden Vorbereitung.

Solltest Du durch die theoretische Prüfung fallen, ist das kein Beinbruch. Du kannst dann selbstverständlich zur Auffrischung kostenlos am Unterricht teilnehmen und wir melden Dich erst erneut an wenn wir gemeinsam überzeugt sind, dass Du soweit bist. Es müssen allerdings mindestens 2 Wochen zwischen den Prüfungen liegen, denn das ist die gesetzliche Wartefrist. Innerhalb dieser Zeit kannst Du die Fehler der ersten Prüfung beheben, sodass der zweite Versuch zu einem Erfolg wird.

Die praktische Ausbildung besteht aus der Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten, also den Sonderfahrten bzw. Pflichtstunden. Bevor Du mit den besonderen Ausbildungsfahrten beginnen kannst, muss zunächst die Grundausbildung abgeschlossen sein.

Ausbildungsfahrzeuge

Für Deine praktische Ausbildung stellen wir Dir folgende Fahrzeuge zur Verfügung:

BMW X1 1.8d mit Schaltgetriebe
BMW X1 2.5e mit Elektromotor und Automatikgetriebe

Dein Vorteil bei unserem Autoangebot ist, dass Du

  • in hochmodernen Kraftfahrzeugen üben kannst
  • Dich mit neuen Technologien, in diesem Fall einem Elektroauto, vertraut machen kannst
  • Dich in einem Übungsfahrzeug mit Automatikgetriebe mit dem Straßenverkehr vertraut machen kannst ohne zunächst auch auf das Schalten in die richtigen Gänge achten musst
  • der Umwelt etwas Gutes aufgrund des Elektroautos tust

Übrigens: Fahrlehrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über Deinen Ausbildungsstand zu führen. Bei der Fahrschule Weierhof gibt es dafür eine Ausbildungsdiagrammkarte.

Grundfahraufgaben

Bei Deiner praktischen Prüfung musst Du mindestens 3 Übungen fahren. Verpflichtend dabei ist immer die Gefahrbremsung. Die restlichen Aufgaben bestimmt der Prüfer individuell.

Verpflichtend Individuell
 Gefahrbremsung
  • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
  • Rückwärtsfahren nach rechts in eine Kreuzung, Einmündung oder Einfahrt
  • Umkehren (selbstständiges Auswählen einer geeigneten Stelle um zu wenden)
  • Einfahren in eine Parklücke vorwärts oder rückwärts (Queraufstellung)

Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)

Du beginnst mit den Sonderfahrten, sobald Deine Grundausbildung abgeschlossen ist.

Anzahl Inhalt
5 x 45 Min. Bundes- oder Landstraßen
4 x 45 Min. Autobahn oder Kraftfahrstraße
3 x 45 Min. Dämmerung oder Dunkelheit (jeweils hälftig inner- und außerorts)

Wann geht’s zur praktischen Prüfung?

Wann Du bereit für die praktische Prüfung bist, entscheidest Du gemeinsam mit Deinem Fahrlehrer. Frühestens kann dies allerdings 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters geschehen. Dein Fahrlehrer muss davon überzeugt sein, dass Du souverän am Straßenverkehr teilnehmen kannst und Du die Lernziele der Fahrschüler-Ausbildungsordnung erreicht hast. Die Anmeldung zur praktischen Prüfung übernehmen wir für Dich. Termin und Treffpunkt geben wir Dir rechtzeitig bekannt.

Wie lange dauert die praktische Prüfung?

In der Regel dauert die praktische Prüfung solange wie eine Übungsstunde, also 45 Minuten.

Prüfungsrichtlinie

Du musst nachweisen, dass Du über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeuges im Verkehr erforderlichen technischen und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügst sowie zu deren praktischen Anwendung fähig bist.

Tipps zur Prüfung

Es ist ganz natürlich, dass man vor einer Prüfung nervös ist. Deshalb gestalte Dir den Prüfungstag so stressfrei wie möglich und plane alles rechtzeitig, um pünktlich zu erscheinen. Wir empfehlen Dir, an diesem Tag frei zu nehmen.

Auch wenn Du aufgeregt bist, solltest Du auf keinen Fall Beruhigungsmittel oder ähnliches nehmen. Versuche, Dir die Prüfung wie eine normale Übungsfahrt vorzustellen. Wenn es dann soweit ist, sind die ersten Minuten die schwierigsten. Lass Dich davon nicht ablenken. Bringe Deinen Sitz und die Spiegel in die richtige Einstellung und versuche möglichst ruhig zu bleiben. Das hilft nicht nur Dir sondern macht außerdem auch beim Prüfer einen guten Eindruck. Fahre dann genau so, wie es Dir Dein Fahrlehrer beigebracht hat, es gibt keinen Grund, plötzlich anders zu fahren.

Bevor Du losfährst, bespricht der Prüfer mit Dir den Ablauf. Keine Sorge, Du musst Dir nicht alles merken. Während der Fahrt kann es sein, dass Dir der Prüfer Hilfestellungen gibt. Diese sind auch wirklich so gemeint und sollen Dich keinesfalls verunsichern. Solltest Du eine Anweisung nicht genau verstehen, frage bitte sofort nach, das ist absolut okay.

Mach Dir bewusst, dass der Prüfer weiß, dass Du noch kein Fahrprofi bist. Er weiß, wie Du Dich in dieser Situation fühlst und berücksichtigt diese auch. Um Dich bestmöglich vorzubereiten, werden wir kurz vor Deiner Prüfung gemeinsam eine Prüfungssimulation fahren.

Was passiert wenn ich durch die praktische Prüfung falle?

Es gibt schlimmeres als durch die praktische Prüfung zu fallen. Du solltest also keinesfalls den Mut verlieren sondern die Zeit bis zur zweiten Prüfung sinnvoll nutzen. Wir werden gemeinsam den Fehler analysieren, besprechen und noch mal einige Übungsstunden fahren. Das ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird Dir aber ein sichereres Gefühl für die nächste Prüfung geben. Außerdem hilft es Dir, den Rhythmus nicht zu verlieren. Auch wenn es immer wieder Verkehrssituationen gibt, auf die man keinen Einfluss hat und sie deshalb auch nicht simulieren kann, werden wir Dich bestmöglich auf die Prüfung und Deine spätere Fahrpraxis vorbereiten.

Neben dem „normalen“ Pkw-Führerschein bieten wir Dir auch die Möglichkeit, eine Automatik-Ausbildung zu absolvieren. Dafür steht Dir ein hochmoderner BMW X1 2.5e zur Verfügung.

Falls Du Dich für eine Ausbildung in einem Automatik-Fahrzeug interessierst, musst Du wissen, dass Du mit diesem Führerschein auch nur Automatik fahren darfst. Solltest Du zu einem späteren Zeitpunkt die Automatik-Begrenzung in Deinem Führerschein aufheben lassen wollen, genügt es, dass Du die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegst.

Ausbildungsumfang

Die Ausbildung in einem Automatik-Fahrzeug ist identisch mit der Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug.