BF17 – Fahren mit 17
BF17 galt als Modellversuch und war zeitlich begrenzt bis 31.12.2010. Es stellte sich heraus, dass Fahranfänger mit Begleitperson 30% weniger Unfälle verursachten. Daher wurde BF17 zum 01.01.2011 fest eingeführt und ist somit fester Bestandteil des Straßenverkehrsgesetzes.
Fahren mit 17 – warum?
Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich oft Hauptverursacher von Unfällen mit Personenschaden. Mit dem „Begleiteten Fahren ab 17“ soll die Fahrsicherheit erhöht werden indem bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend ist, die in die Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein muss.
Diese Maßnahme bringt folgende Vorteile mit sich:
- Mäßigender Einfluss der Begleitperson – diese stammt nicht aus derselben Altersgruppe
- Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger – die Lernphase wird verlängert
- Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.
Gemäß Studien kann man mit BF17 das Unfallrisiko bei jungen Fahranfängern reduzieren und die Risikobereitschaft bei späteren Alleinfahrten senken.
Ausbildung
Der Schüler darf mit 16 ½ Jahren die Ausbildung der Klasse B beginnen. Für alle anderen Führerscheinklassen (z.B. A) gilt das begleitete Fahren nicht. Für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist die Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter notwendig. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Prüfung
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält der Schüler statt des normalen Kartenführerscheins eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich gültig. Der junge Fahrer hat damit die Auflage bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausschließlich in Begleitung zu fahren.
Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein. Diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.
Bei BF17 beginnt unmittelbar mit dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung die reguläre Probezeit von 2 Jahren.
Prüfbescheinigung
Die Prüfbescheinigung gilt als Führerschein. Der Schüler erhält sie direkt nach bestandener Prüfung, frühestens aber mit Vollendung des 17. Lebensjahres. Der Fahranfänger ist verpflichtet die Prüfbescheinigung sowie seinen Ausweis bzw. Reisepass bei jeder Fahrt mitzuführen, denn diese enthält kein Lichtbild. Er darf nurmit in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen fahren.
An seinem 18. Geburtstag erhält der Fahranfänger automatisch seinen regulären Kartenführerschein. Ohne diesen darf er nach diesem Datum noch maximal 3 Monate mit der Prüfbescheinigung fahren, dann auch ohne Begleitung.
Begleitperson
Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben. Um zeitliche Probleme zu umgehen werden jedoch häufig mehrere Begleitpersonen eingetragen. Als Begleitpersonen müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, es müssen lediglich folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrenheit)
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister) in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
Aufgaben der Begleitperson
Der junge Fahrer ist alleinverantwortlicher Fahrzeugführer. Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers und soll nicht als „Hilfsfahrlehrer“ tätig werden. Dementsprechend darf sie nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen.
Die Begleitperson
- ist Ansprechpartner für den jungen Fahrer
- soll Sicherheit beim Fahren vermitteln
- kann vor Fahrantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen
Fragen und Antworten
Wie alt muss ich sein, um mich für das „Begleitete Fahren ab 17“ (BF17) anzumelden?
- Du musst mindestens 16 ½ Jahre alt sein.
Kann ich mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A2 machen?
- Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse A2 kannst Du erst mit 17 ½ Jahren anfangen.
Gibt es besondere Vorschriften für die Ausbildung zum BF17?
- Nein. Du erhältst die gleiche Ausbildung wie jeder andere Schüler der Klasse B.
Wann beginnt bei BF17 die Probezeit?
- Die Probezeit beginnt sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis/Prüfbescheinigung.
Wie lange dauert die Probezeit?
- Die Probezeit bei BF17 dauert, ebenso wie die Probezeit der Klasse B/BE, 2 Jahre.
Bekomme ich nach der bestandenen praktischen Prüfung den Kartenführerschein?
- Nein. Du erhältst bis zur Vollendung Deines 18. Lebensjahres eine Prüfbescheinigung. Deinen Kartenführerschein kannst Du dann bei der zuständigen Behörde abholen.
Was passiert, wenn ich meinen Kartenführerschein nicht an meinem 18. Geburtstag bekomme?
- Dann darfst Du bis zu 3 Monaten weiterhin mit Deiner Prüfbescheinigung, ohne Begleitperson, fahren.
Ist in der Prüfbescheinigung ein Foto von mir?
- Nein. Deshalb musst Du zur Identifikation zusätzlich immer Deinen Personalausweis bzw. Reisepass bei Dir tragen.
Bei BF17 sind in der Klasse B auch die Klassen AM und L eingeschlossen. Muss ich hierfür ebenfalls eine Begleitperson dadbei haben?
- Nein. Hier gelten die gleichen Vorschriften wie bei der „normalen“ Fahrerlaubniserteilung. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitpersonen gefahren werden.
Darf ich mit der Prüfbescheinigung in allen Ländern fahren?
- Nein. Die Prüfbescheinigung gilt nur für Deutschland und Österreich.
Wie viele Begleitpersonen darf ich eintragen?
- Du darfst beliebig viele Begleitpersonen eintragen, die aber alle in der Prüfbescheinigung eingetragen sein müssen. Je Begleitperson muss eine Gebühr bei der Behörde entrichtet werden.
Kann ich nachträglich noch Begleitpersonen eintragen?
- Ja. Dafür wird aber eine neue Prüfbescheinigung ausgestellt, wofür Du die Einwilligung Deiner gesetzlichen Vertreter einholen musst.
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen wenn ich ohne Begleiter fahre?
- Wenn Du ohne Begleiter fährst, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. Du erhältst ein hohes Bußgeld Punkte in Flensburg.
Wann wird mir nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt?
- Wenn Dir Deine Fahrerlaubnis entzogen wurde, wird frühestens nach 6 Monaten und frühestens nach Vollendung Deines 18. Lebensjahres eine neue Fahrerlaubnis erteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass Du unbeschadet der übrigen Voraussetzungen an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVg (ASF/Nachschulung) teilgenommen hast. Dies ist mit hohen Kosten verbunden.
Was passiert, wenn meine Begleitperson betrunken ist?
- Der Alkoholpegel Deiner Begleitperson darf keinesfalls 0,5 Promille überschreiten. Ist dies doch der Fall, haftet immer der Fahrer, also Du. Deine Prüfbescheinigung wird Dir dann entzogen.
Hat es Konsequenzen für meine Begleitperson, wenn ich gegen die Verkehrsregeln verstoße indem ich beispielsweise zu schnell fahre?
- Nein. Deine Begleitperson ist weder Führer des Fahrzeuges , noch gilt er als solcher.
Welche Aufgaben hat meine Begleitperson?
- Deine Begleitperson soll Dir vor Antritt der Fahrt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, Dich beraten oder Dir Hinweise geben.
Darf meine Begleitperson aktiv in eine Situation eingreifen?
- Nein. Eine Begleitperson darf unter keinen Umständen in Deine Fahrweise eingreifen. Sie darf Dir nur Hinweise für eine sicherere Fahrweise geben.
Muss ich die Namen aller vorgesehenen Begleitpersonen bereits im Antrag angeben?
- Du musst mindestens eine Begleitperson im Antrag benennen.
Was muss ich bei der Kfz-Versicherung beachten?
- Wenn Du das Auto Deiner Familie benutzt, empfehlen wir Dir, dies unverzüglich der Versicherung zu melden. Einige Versicherungen sehen von einer Beitragserhöhung bei Mitbenutzung des Fahrzeugs durch Minderjährige ab. Ihr solltet aber unbedingt alle Details mit der Versicherung besprechen.